Mittlerweile hat die dritte Phase der Anmeldung von Rechten an Immobilien in Griechenland begonnen. Betroffen sind Gegenden in Thessaloniki, Chalkidiki, Kavala, Thassos u.a. Sämtliche Bürger, die in den betroffenen Gegenden Immobilien besitzen, müssen im Rahmen eines Anmeldungverfahrens einen Antrag auf Anmeldung der Rechte an Immobilien stellen und eine Reihe von Unterlagen einreichen (notariellen Kaufvertrag, Nachweis der Eintragung beim Hypothekenamt, Lageplan u.a.)
Die Frist für Ausländer und im Ausland lebende Griechen läuft bis 10.6.2019. Immobilienbesitzer, die die Frist versäumen, laufen Gefahr, ihre Immobilie an den griechischen Staat zu verlieren.