Änderungen beim Kauf einer Immobilie in Griechenland (Testphase ab Mai 2019)

Εine wichtige Änderung beim Ablauf der Eigentumsübertragungen von Immobilien in Griechenland soll das neue System der elektronischen Mitteilung der Übertragungen von Immobilien, das von der griechischen Finanzverwaltung ab Mai 2019 getestet werden soll, einführen.


Das Unbehagen für die Bürger soll ein Ende nehmen, da sie die Übertragung einer Immobilie nunmehr im Notarbüro abschließen können, wo der gesamte Prozess der Einreichung der Steuererklärung betreffend die Immobilienübertragung, die Berechnung der anfallenden Grunderwerbsteuer und die Ausgabe eines Zahlungscodes für die anfallende Grunderwerbsteuer für die Übertragung des Eigentums erfolgen wird.


Heute umfasst der Prozess noch viel Papierkram, aber auch mehrere Besuche bei der zuständigen Finanzbehörde, der die Immobilie zugeordnet ist, um dort die Steuererklärungen betreffend die Immobilienübertragung einzureichen.  Anschließend berechnet die Steuerbehörde die zu zahlende Grunderwerbsteuer.  Nach Zahlung der Steuer müssen die beglaubigten Steuererklärungen und die Zahlungsnachweise abgeholt werden und dem Notar vorgelegt werden, da erst dann die Übertragung beglaubigt werden darf.  Um die Transaktion und die Übertragung einer Immobilie in Griechenland abzuschließen, ist es bis heute somit Aufgabe der Steuerzahler, sich an das zuständige Finanzamt zu wenden und dort die anfallende Steuer zu zahlen.  Diese Tätigkeit soll in Zukunft durch die Notare erfolgen.


Ziel der Finanzverwaltung ist es, das System bis Oktober 2019 vollständig umzustellen.


Was ändert sich in Bezug auf die Steuererklärung Formular E9 und die ENFIA-Steuer?

Schätzungen zufolge wird das neue elektronische Deklarationssystem früher oder später dazu führen, dass keine E9-Immobiliensteuererklärungen mehr eingereicht werden müssen, da diese Tätigkeit nunmehr durch den beurkundenden Notar erfolgen wird.

Insbesondere sollen alle Änderungen an Immobilien in Griechenland nunmehr der zuständigen Finanzbehörde und dem zuständigen Katasteramt durch den Notar elektronisch gemeldet werden.  Da hierdurch auch die Änderung der Vermögenswerte, auf deren Grundlage die Grundbesitzsteuer (sog. ENFIA-Steuer) berechnet wird, umgehend aktualisiert werden, wird es in Zukunft auch nicht mehr erforderlich sein, entsprechende E9-Steuererklärungen einzureichen.  


Bisher muss jede Eigentumsübertragung sowohl vom Erwerber, als auch vom Veräußerer einer Immobilie in Griechenland innerhalb einer Frist von 1 Monat (ab Beurkundung des Vertrags) der Finanzbehörde durch beide Parteien durch Einreichung einer E9-Steuererklärung gemeldet werden, da sonst Strafen drohen.


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