Berichtigung der Angabe der Quadratmeter einer Immobilie in Griechenland bei der Gemeinde

Die Möglichkeit, in den kommenden Tagen über die elektronische Plattform KEDE (Central Union of Greek Municipalities) die richtigen Quadratmeter ihrer Immobilie in Griechenland zu deklarieren, werden Tausende von Immobilienbesitzern haben und so gleichzeitig vor Bußgeldern und rückwirkenden Ansprüchen auf kommunale Gebühren und Steuern geschützt sein.  Die Leitung des griechischen Innenministeriums erwägt sogar, das Verfahren, das Ende März endet, bis zum 30. Juni zu verlängern.

 

Die Regelung gilt für diejenigen, die seit vielen Jahren eine geringere Quadratmeterzahl ihrer Immobilie bei den Gemeinden angegeben haben, für diejenigen, die halboffene Flächen und Gebäude ohne Baugenehmigung errichtet haben, sowie für diejenigen, die bei den Gemeinden sogar ganze Immobilien nicht angegeben hatten und so bisher keine Gemeindeabgaben gezahlt haben. Für diejenigen Immobilienbesitzer, die das Verfahren einleiten werden, beginnt die Zahlung der korrekt berechneten Gemeindeabgaben rückwirkend ab dem 1. Januar 2020, unabhängig vom Zeitpunkt der Einreichung des Antrags. 

 

Das elektronische Verfahren zur Deklaration nicht deklarierter Quadratmeter wird unter Verwendung der Taxis-Zugangsnummern durchgeführt.  Die Eigentümer melden sich mit Taxisnet-Passwörtern auf der Online-Plattform an, geben die tatsächliche Quadratmeter ihrer Immobilie an und fügen die erforderlichen Dokumente hinzu, die sie gescannt oder fotografiert haben. Nachfolgend eine Zusammenfassung der sieben wichtigsten Punkte des Verfahrens:

 

1. Das Verfahren gilt für jeden Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks, der sein Eigentum der Gemeinde nicht gemeldet hat, und für jeden Eigentümer, der eine geringere Fläche als der tatsächlichen angegeben hat, z. B. bei Wohnungen, Häusern, Geschäften, Büros, Lagerhäusern, Wirtschaftsgebäuden und Mehrfamilienhäusern, Kunsthandwerk und industriellen Räumen sowie für sämtliche mittlerweile legalisierte Bauten.

 

2. Die Regelung umfasst Flächen von Immobilien, die nur unvollständig angemeldet wurden, Bereiche von Immobilien, die nie für die kommunale Besteuerung deklariert wurden, aber auch Bereiche von Immobilien, die nie elektrifiziert wurden.

 

3. Die Eigentümer sollten eine Erklärung mit vollständigen und korrekten Angaben zu den Quadratmetern aller ihrer Immobilien einreichen, unabhängig davon, ob diese an eine Stromversorgung angeschlossen sind, oder nicht, um den Erlaß von allen rückwirkenden Gemeindeschulden, etwaigen Bußgeldern und Säumniszuschlägen gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften zu erreichen. Hiervon sind besonders legalisierte Bauten betroffen.

 

4. Die Regelung betrifft den Erlaß von sämtlichen rückwirkenden Steuern, Gebühren und Gemeindeabgaben, nämlich die kommunalen Reinigungs- und Beleuchtungsgebühren, die Immobiliensteuer (TAP) und die kommunale Steuer.

 

5. Anträge können elektronisch über die KEDE-Sonderplattform eingereicht werden.  Die Antragsteller müssen Fotokopien der Erwerbsurkunde, der Legalisierungsunterlagen (falls vorhanden), ihres E9-Formulars und ihrer griechischen Steueridentifikationsnummer, der aktuellen Stromrechnung und des amtlichen Lichtbildausweises beifügen.

 

6. Die Gebühren für kommunale Steuern und Gebühren für die angemeldeten zusätzlichen Quadratmeter werden ab dem 1. Januar 2020 berechnet, unabhängig vom Datum der Einreichung des Antrags, vorausgesetzt der Antrag wurde fristgerecht eingereicht.

 

7. Werden die zusätzlichen Flächen nach Ablauf der Frist für die freiwillige Anmeldung, also nicht fristgerecht angemeldet, gelten weiterhin die bisherigen Bestimmungen über rückwirkende Geldbußen und Säumniszuschläge.

 

Eva Kiorpelidou, LL.M.

Rechtsanwältin und Dikigoros

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Anwalt für griechisches Erbrecht und Immobilienkauf
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