Aufgrund der Doppelzulassung der Rechtsanwältin und Dikigoros Eva Kiorpelidou, LL.M., sowohl in Griechenland, als auch in Deutschland (postulationsfähig bei allen deutschen und griechischen
Gerichten), können wir Ihr Unternehmen sowohl im griechischen, als auch im deutschen Recht kompetent beraten und vertreten.
Wir wägen gemeinsam, unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles, die einzuleitenden Rechtschritte ab. Sofern eine gerichtliche Zuständigkeit in beiden Ländern (Deutschland
und Griechenland) gegeben ist, erwägen wir sorgfältig die taktischen Vorteile der Rechtsverfolgung in beiden Ländern, so dass das angestrebte Erfolgsergebnis so zeit- und kosteneffizient wie
möglich erreicht wird.